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Was bedeutet LEI? Welche Unternehmen benötigen einen und wie funktioniert die Beantragung? Finden Sie hier Antworten auf diese und weitere Fragen zum Thema LEI.

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Was kostet ein LEI bzw. die LEI-Beantragung?
Die Beantragung eines LEI kostet € 49,--, eine Verlängerung € 69,--. Hier finden Sie alles rund um das Thema ‚LEI-Kosten‘.
Wie beantrage ich einen LEI?
Nach anlegen Ihres Benutzerkontos (mit Benutzername und Passwort - siehe „wie registriere ich mich“ unter Meine Daten/Benutzerkonto) können Sie einen oder mehrere LEIs online beantragen. Klicken Sie auf „LEI-Beantragung“ und füllen Sie die Angaben zu Unternehmen (ggf. Parent) und Ansprechpartner aus. Sie können auch mehrere Unternehmen anlegen oder einfach eine Massenbeantragung durchführen (siehe ‚Kann ich gleich mehrere LEIs beantragen?‘).

Hinweis: Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.

Der Prozess ist sehr einfach und intuitiv gestaltet. Sie können sich aber auch „Anleitungen“ herunterladen.
Wer kann einen LEI beantragen?
Für den Antragsteller gilt folgende Voraussetzung:
  1. Sie sind zum Zeitpunkt der Beantragung durch Ihre Funktion (z. B. Geschäftsführer, Prokurist) berechtigt, Ihr Unternehmen bzw. den von Ihrem Unternehmen kontrollierten Fonds zu vertreten und somit einen LEI zu beantragen, oder
  2. Sie wurden von einer vertretungsberechtigten Person (z. B. Geschäftsführer, Prokurist) durch eine Vollmacht autorisiert, einen LEI zu beantragen.
Wozu ist eine Vollmacht notwendig?
Der LEI muss durch eine im Register genannte vertretungsberechtigte Person (z.B. CEO, Geschäftsführer, Prokurist) beantragt werden. Alternativ kann eine im Register genannte vertretungsberechtigte Person den Antragsteller mit einer Vollmacht autorisieren. Diese Vollmacht wird per PDF elektronisch übermittelt. Bei Unstimmigkeiten fordert die EQS Group die Vollmachturkunde im Original an. Die EQS Group kann die Vergabe des LEI bis zum Eingang der Vollmacht zurückstellen.
Welche Daten brauche ich, um einen oder mehrere LEIs zu beantragen?
Wenn Sie einen oder mehrere LEI beantragen möchten, benötigen wir von Ihnen die Angaben zum Antragsteller/Unternehmen wie Name des Bevollmächtigten/Unternehmen, Adresse und ggf. Vollmacht. Der Upload eines Handelsregister-Auszugs Ihres Unternehmens oder vergleichbare Gründungsdokumente übernimmt für Sie optional Ihr EQS-LEI-Team (Handling fee € 10,--).
Wie lange dauert die Beantragung eines oder mehrerer LEIs?
Die Beantragung eines LEI dauert nur ca. 5 Minuten. Nach Zahlungseingang überprüft die EQS Group Ihre Daten. Wie lange das dauert hängt vom Aufwand und aktuellem Auftragsvolumen ab. In der Regel bekommen Sie Ihren LEI – bzw. bei Beantragung mehrerer LEIs, die LEIs – am Tag der Beantragung*.

*Bei einer Beantragung an Arbeitstagen vor 16.00 Uhr (CET).
Kann ich eine LEI-Beantragung rückgängig machen?
Ja, selbstverständlich. Um eine LEI-Beantragung rückgängig zu machen bzw. Ihren Auftrag zu stornieren, senden Sie uns umgehend eine E-Mail an lei-manager@eqs.com.
Was genau wird bei der LEI-Vergabe geprüft?
Um einen hohen Qualitätsstandard der weltweit verwendeten LEI-Informationen zu erhalten, werden Ihre Angaben von der EQS Group mit anderen öffentlichen Quellen abgeglichen. So stellen wir sicher, dass nur korrekte Informationen nach einem einheitlichen System kodiert und gespeichert werden.

Dabei prüfen wir auch, ob unter dem gleichen Namen und/oder der Anschrift bereits ein LEI vergeben wurde. Sind sämtliche Angaben korrekt und liegt kein Duplikat vor, wird ein LEI vergeben und von der EQS Group veröffentlicht. Sie werden automatisch per E-Mail über die Veröffentlichung informiert.
Meine LEI-Beantragung wurde abgelehnt. Welche Gründe gibt es dafür?
Bevor ein LEI vergeben wird, prüft die EQS Group die Richtigkeit Ihrer Angaben. Dazu gehört auch die Prüfung, ob bereits ein LEI durch eine andere Vergabestelle zugeteilt wurde. Wenn bereits ein LEI für eine Entität vergeben wurde oder bei der Prüfung fehlerhafte Angaben auffallen, wird kein LEI veröffentlicht. Sie werden über den Grund der Ablehnung per E-Mail informiert.
Mein LEI ist bei einer anderen Vergabestelle und ich möchte ihn zur EQS Group umziehen. Was muss ich tun?
Der Transfer Ihres LEI zum EQS LEI Manager ist ganz einfach: Klicken Sie hier und folgen Sie den weiteren Schritten (genauere Informationen finden Sie in unserer Anleitung).
Der Transfer ist ohne gleichzeitige Verlängerung ist kostenfrei.
Wann läuft mein LEI ab und wie kann ich diesen verlängern?
Wenn Sie einen LEI erstmalig beantragen, ist dieser für ein Jahr gültig und läuft einfach aus. Sie sind in keiner Weise vertraglich gebunden. Um den LEI weiterhin für Ihre Finanztransaktionen zu nutzen, müssen Sie ihn aktiv verlängern. Wir erinnern Sie rechtzeitig daran. Etwa 8 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit Ihres LEI erhalten Sie eine E-Mail von uns. Weitere Erinnerungen folgen.
Kann ich gleich mehrere LEIs beantragen (Massenbeantragung)?
Ja! Um Ihnen die Beantragung mehrerer LEIs so einfach wie möglich zu machen, bieten wir Ihnen ab einer Mindestmenge von 10 LEIs ein komfortables Massenbeantragungsverfahren an. EQS übernimmt die Verwaltung Ihrer LEIs und Sie profitieren zudem noch von unseren Sonderkonditionen. Hier geht’s zur LEI-Massenbeantragung.
Über ein Template reichen Sie die benötigten Informationen zu Ihren Gesellschaften bzw. Fonds ein. Haben Sie Fragen zur Beantragung und zu den Sonderkonditionen? Sprechen Sie uns gerne per E-Mail (lei.manager@eqs.com) oder Telefon: +49 89 4444 30 321 an.
Wie beantrage ich LEIs für meine Investmentfonds?
Mit dem EQS LEI MANAGER offerieren wir Investmentfonds-Gesellschaften einen besonderen Service: Im Rahmen unseres Full-Service-Pakets können Sie per E-Mail (lei-manager@eqs.com) die LEI-relevanten Fonds an uns weiterleiten und wir übernehmen alles Weitere für Sie. Sprechen Sie uns gerne an per mail (lei-manager@eqs.com) oder Telefon: +49 89 4444 30 321 und erfahren Sie mehr über unseren Sonderservice und unsere Sonderkonditionen für Investmentfonds-Gesellschaften.
Wie lange dauert die Beantragung eines oder mehrerer LEIs?
Die Beantragung eines LEI dauert nur ca. 5 Minuten. Nach Zahlungseingang überprüft die EQS Group Ihre Daten. Wie lange das dauert hängt vom Aufwand und aktuellem Auftragsvolumen ab. In der Regel bekommen Sie dann Ihren LEI bzw. Ihre LEIs am Tag der Beantragung (bei einer Beantragung an Arbeitstagen vor 16 Uhr).
Wie registriere ich mich?
Um sich zu registrieren, klicken Sie bitte auf „Neuen Benutzer registrieren“ und geben Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie ein Passwort. Sie bekommen dann umgehen von uns eine E-Mail und können sich im EQS LEI MANAGER einloggen.
Wenn Sie Fragen haben, kontaktieren Sie gerne unseren Helpdesk unter +49 89 4444 30 321.
Wie kann ich Fehler in meinen LEI-Daten beheben?
In der Detailansicht eines jeden LEI-Datensatzes finden Sie den Button “Duplikate oder Datenfehler melden”. Hierüber gelangen Sie zu einem Kontaktformular, in dem Sie gefundene Fehler beschreiben und an die EQS Group übermitteln können.

Ihre eigenen Datensätze können Sie im EQS LEI MANAGER in Ihrem Benutzerkonto ändern. Oder Sie wenden sich per E-Mail an lei-manager@eqs.com
Der Hauptsitz meines Unternehmens verlagert sich ins Ausland. Muss ich jetzt einen neuen LEI beantragen?
Nein. Ein einmal vergebener LEI behält auch beim Wechsel des juristischen Sitzes seine Gültigkeit. Voraussetzung ist, dass es sich noch immer um dieselbe rechtliche Einheit handelt. Es ist lediglich nötig, die Unternehmensdaten zu aktualisieren. Dies können Sie im EQS LEI MANAGER tun. Oder Sie wenden sich per E-Mail an lei-manager@eqs.com.
Mein Unternehmen mit Sitz in Deutschland ist auch im Ausland tätig. Brauche ich hierfür einen weiteren LEI von der dort zuständigen Vergabestelle?
Nein. Jede rechtliche Einheit erhält nur einen eindeutigen LEI, der weltweit genutzt wird.

Weitere LEIs brauchen Sie in diesem Fall nur, falls ein juristisch eigenständiges Tochterunternehmen, das im Ausland ansässig ist, z. B. im Rahmen von Finanzmarkttransaktionen und deren Meldung einen LEI benötigt.
Welche Statusangabe bedeutet was?
Issued: Die EQS Group hat alle Angaben geprüft und einen LEI vergeben. Der Status „veröffentlicht“ bestätigt Ihnen, dass die Angaben innerhalb des letzten Jahres überprüft wurden.
Merged: LEI existiert nicht mehr. Er wurde mit einem anderen LEI verschmolzen bzw. übernommen.
Retired: Die juristische Einheit, für die dieser LEI vergeben wurde, ist nicht länger aktiv. Datum und Grund (z. B. Insolvenz, Fondsauflösung) werden in weiteren Feldern dargestellt.
Lapsed: Die LEI-Daten sind nicht mehr aktuell. Die Prüfung liegt mehr als 1 Jahr zurück, Daten wurden nicht aktualisiert.
Zahlungsart
Sie können per Rechnung oder Kreditkarte zahlen.
Für die Überweisung nutzen Sie bitte diese Bankverbindung:
Kontoinhaber: EQS Group AG
Geldinstitut: Commerzbank AG München
IBAN: DE05700400410221871700
BIC (SWIFT-Code): COBADEFF700
Sobald Ihre Zahlung bei der EQS Group eingegangen ist, werden Sie per E-Mail informiert und Ihr Auftrag wird zur Prüfung freigegeben.
Unabhängig davon, welche Zahlungsart Sie wählen, wird Ihre Bestellung unmittelbar bearbeitet. Wenn auf Rechnung bezahlt wurde, wird Ihnen die Rechnung in den nächsten Tagen zugesendet. Bei Kreditkartenzahlung erfolgt die Abrechnung sofort und der Beleg wird ebenfalls in den nächsten Tagen zugesendet.
Fallen für die Verwendung des LEI Lizenzgebühren an?
Nein. Der LEI ist für jeden kostenfrei zugänglich und die Nutzung des LEI grundsätzlich kostenfrei. Für die Verwendung, Verbreitung und Speicherung des LEI entstehen Ihnen keine weiteren Kosten. Mehr unter Preise.
Was ist ein LEI und wie ist der LEI aufgebaut?
Der Legal Entity Identifier (LEI) ist eine international standardisierte Kennung für Finanzmarkt-Teilnehmer. Diese ist weltweit gültig und sorgt für mehr Transparenz an den Kapitalmärkten. Die Finanzkrise hat gezeigt, wie schwierig es für Banken und Regulatoren war, komplizierte Firmengeflechte und Verbindungen von Emissionen zu Emittenten schnell und eindeutig zu klären. Dem wirkt das globale LEI-System entgegen: Ein LEI ermöglicht es, Geschäftspartner zweifelsfrei zu identifizieren und trägt dazu bei, dass bestimmte Meldepflichten gegenüber Aufsichtsbehörden erfüllt werden können.
Beim LEI-Code handelt es sich um eine 20-stellige alphanumerische Kombination (gem. ISO-Standard 17442).

Code:    XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
XXXX 4-stelliges Präfix für die LOUs. Die EQS Group AG hat die '8945'.
XXXXXXXXXXXX 14-stellige Identifikation des Rechtsträgers
XX 2-stellige Prüfsumme, die gemäß ISO 7064 (Modulo 97-10) gebildet wird
Welche Informationen über das Unternehmen werden zusammen mit dem LEI gespeichert?
Zu jedem LEI gehören Daten zum Unternehmen bzw. Fonds:
  • Offizieller Name der Legal Entity / des Fondsmanagers
  • Rechtsform
  • Registernummer + Name des Registers
  • Juristische Adresse der Hauptverwaltung / des Fondsmanagers
  • ISO-Ländercode (z. B. DE)
  • Datum der ersten LEI-Vergabe
  • Datum des letzten Updates der gespeicherten Informationen
  • Datum und Grund, wann der LEI ausläuft
Welche Unternehmensinformationen werden veröffentlicht?
  • Daten zum LEI
  • Firmendaten
  • Juristischer Sitz
  • Hauptsitz
Wer benötigt einen LEI?
Einen LEI benötigen derzeit Unternehmen für u.a.
  • die Teilnahme am Derivatehandel und
  • diese nach Artikel 9 EMIR (European Market Infrastructure Regulation) seit dem 12. Februar 2014 an ein Transaktionsregister melden müssen.
  • Direktmeldungen an die nationalen Register (z.B. Stimmrechtsmitteilungen)
  • meldepflichtige Geschäfte gemäß Artikel 26 der europäischen Finanzmarktverordnung (MiFIR, MiFID II)
Erste Adressaten sind daher die finanziellen Gegenparteien:
  • Banken/Kreditinstitute
  • Versicherungsunternehmen
  • Wertpapierdienstleistungsunternehmen
  • Investmentfonds / Kapitalverwaltungsgesellschaft
Betroffen sind beispielsweise auch:
  • Körperschaften, Vereine, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Stiftungen, Körperschaften in Gründung
  • Handels-/Personengesellschaften
  • Partnergesellschaften
  • GbR
  • Eingetragener Kaufmann
  • Körperschaften (Gebiets-, Personal-, Verbandskörperschaften, Universitäten)
Mit Blick auf die Regulierung der Finanzmärkte ist zu erwarten, dass die Verwendung des LEI weltweit von vielen Behörden und Institutionen vorausgesetzt wird. Demnach auch für die nicht finanziellen Gegenparteien (also alle anderen Unternehmen der realen Wirtschaft), die Derivatekontrakte abschließen. Privatpersonen und rechtlich unselbständige Unternehmensteile benötigen keinen LEI.
Hier ein aktueller Überblick über die aktuellen und geplanten aufsichtsrechtlichen Aktivitäten, die die Verwendung des LEIs miteinschließen.
Wer vergibt den LEI?
Einem föderalen Prinzip folgend, wird der LEI durch lokale Institutionen (Local Operating Units, kurz LOUs) vergeben. Die EQS Group AG übernimmt seit 26.09.2017 die LEI-Vergabe. Am 26.09.2017 hat das LEI ROC der EQS Group ein offizielles „Endorsement“ erteilt. Damit sind die von der EQS Group vergebenen LEIs von allen Mitgliedern des LEI ROC verbindlich anerkannt und können global für aufsichtsrechtliche Zwecke (insbesondere für das Reporting nach EMIR und Dodd-Frank Act) verwendet werden. Als „Sponsoring Authority“ überprüft die BaFin die Einhaltung der vom FSB bzw. LEI ROC vorgegebenen Standards.
Der Hauptsitz meines Unternehmens verlagert sich ins Ausland. Muss ich jetzt einen neuen LEI beantragen?
Nein. Ein einmal vergebener LEI behält auch beim Wechsel des juristischen Sitzes seine Gültigkeit. Voraussetzung ist, dass es sich noch immer um dieselbe rechtliche Einheit handelt. Es ist lediglich nötig, die Unternehmensdaten zu aktualisieren. Dies können Sie im EQS LEI MANAGER tun. Oder Sie wenden sich per E-Mail an lei-manager@eqs.com.
Mein Unternehmen mit Sitz in Deutschland ist auch im Ausland tätig. Brauche ich hierfür einen weiteren LEI von der dort zuständigen Vergabestelle?
Nein. Jede rechtliche Einheit erhält nur einen eindeutigen LEI, der weltweit genutzt wird.

Weitere LEIs brauchen Sie in diesem Fall nur, falls ein juristisch eigenständiges Tochterunternehmen, das im Ausland ansässig ist, z. B. im Rahmen von Finanzmarkttransaktionen und deren Meldung einen LEI benötigt.
Warum finde ich meinen LEI nicht über die Suche in der EQS LEI- und Firmensuche?
Bereits mit der Beantragung ist Ihr Datensatz über die Suche (LEI- und Firmensuche) abrufbar allerdings noch ohne LEI. Bevor der LEI vergeben und veröffentlicht wird, prüft die EQS Group Ihre Angaben auf Richtigkeit. Die Dauer variiert je nach Aufwand und aktuellem Auftragsvolumen. Nach Abschluss erhalten Sie per E-Mail eine Bestätigung und der LEI wird im EQS LEI MANAGER veröffentlicht.
Wie finde ich die LEI-Daten meiner Geschäftspartner und anderer Marktteilnehmer?
Hierfür können Sie unsere EQS LEI- und Firmensuche nutzen.
Mir sind Fehler innerhalb der LEI Daten aufgefallen - was kann ich tun?
Ihre eigenen Daten können Sie im EQS LEI MANAGER unter „LEI verwalten“ ändern. Falls Sie Ihren LEI aufgrund einer fehlerhaften Vergabe deaktivieren möchten, wenden sich per E-Mail an lei-manager@eqs.com. Fehler in fremden Datensätzen können Sie über die globale LEI-Suche der GLEIF melden. Geben Sie hierzu im Eingabefeld das betroffene Unternehmen oder den zugehörigen LEI ein und wechseln Sie auf die Detailansicht. Über den Button „Diesen Eintrag herausfordern“ können Sie über ein Kontaktformular etwaige Fehler an die GLEIF melden. Sie erhalten anschließend per Mail eine Zusammenfassung und Bestätigung Ihres Fehlerhinweises.
Welche Kosten entstehen, wenn ich LEI-Informationen abrufe?
Der Abruf von Informationen über die EQS LEI- und Firmensuche ist kostenfrei.

Massenbeantragung

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» Häufig gestellte Fragen «

Was ist ein LEI?
Der Legal Entity Identifier (LEI) ist eine international standardisierte Kennung für Finanzmarkt-Teilnehmer. Diese ist weltweit gültig und sorgt für mehr Transparenz an den Kapitalmärkten. Die Finanzkrise hat gezeigt, wie schwierig es für Banken und Regulatoren war, komplizierte Firmengeflechte und Verbindungen von Emissionen zu Emittenten schnell und eindeutig zu klären. Dem wirkt das globale LEI-System entgegen: Ein LEI ermöglicht es, Geschäftspartner zweifelsfrei zu identifizieren und trägt dazu bei, dass bestimmte Meldepflichten gegenüber Aufsichtsbehörden erfüllt werden können. Beim LEI-Code handelt es sich um eine 20-stellige alphanumerische Kombination (gem. ISO-Standard 17442).
Wer benötigt einen LEI?
Einen LEI benötigen derzeit Unternehmen, um insbesondere die Pflichten aus EMIR (European Market Infrastructure Regulation) und die europäischen Finanzmarktverordnungen (MiFIR, MiFID II) zu erfüllen. Erste Adressaten sind daher die finanziellen Gegenparteien: Banken und Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen, Wertpapierdienstleistungsunternehmen, Investmentfonds und Kapitalverwaltungsgesellschaften. Mit Blick auf die Regulierung der Finanzmärkte ist zu erwarten, dass die Verwendung des LEI weltweit von vielen Behörden und Institutionen vorausgesetzt wird. Demnach auch für die nicht finanziellen Gegenparteien (also alle anderen Unternehmen der realen Wirtschaft), die Derivatekontrakte abschließen. Privatpersonen und rechtlich unselbständige Unternehmensteile benötigen keinen LEI.
Wie erhält man einen LEI?
Voraussetzung, um einen LEI beantragen zu können, ist die erfolgreiche Registrierung und Authentifizierung Ihrer Firma/Institution.
Wie lange dauert die Beantragung eines oder mehrerer LEIs?
Die Beantragung eines LEI dauert nur ca. 5 Minuten. In der Regel bekommen Sie dann Ihren LEI bzw. Ihre LEIs am Tag der Beantragung (bei einer Beantragung an Arbeitstagen vor 16 Uhr).
Kann ich gleich mehrere LEIs auf einmal beantragen?
Ja! Um Ihnen die Beantragung mehrerer LEIs so einfach wie möglich zu machen, bieten wir Ihnen ab einer Mindestmenge von 10 LEIs ein komfortables Massenbeantragungsverfahren an. EQS übernimmt die Verwaltung Ihrer LEIs und Sie profitieren zudem noch von unseren Sonderkonditionen.